Haben Sie Interesse am Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. ?

Das Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. hat sich das Ziel gesetzt, in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Ägyptologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg

alle diejenigen anzusprechen, die sich für das Alte Ägypten interessieren, Antiquités égyptiennes au Musée du Louvre de Paris die Kenntnis über altägyptische Kunst und Kultur zu verbreiten und
die Tätigkeit des Lehrstuhls für Ägyptologie in Würzburg in der Öffentlichkeit bekannt zu machen und fördernd zu unterstützen.
Das Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. möchte die erreichen, die sich für das Alte Ägypten begeistern, aber keine Vorkenntnisse darüber haben. Es wendet sich also in erster Linie nicht an Ägyptologen oder sonstige Altertumswissenschaftler - obwohl auch sie als Mitglieder sehr willkommen sind - sondern an alle Ägypten-Begeisterten, mit oder ohne Vorkenntnisse. Das Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. will den Graben zwischen der Wissenschaft Ägyptologie und denen, die einfach nur von der uralten Hochkultur am Nil fasziniert sind, überwinden, und allgemein verständlich Wissen über das alte Ägypten vermitteln.

Zu diesem Zweck bietet das Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Studenten des Lehrstuhls für Ägyptologie der Universität Würzburg seinen Mitgliedern eine Vielzahl von kostenlosen Aktivitäten:

regelmäßige Vorträge zu Kunst, Kultur und Geschichte Altägyptens,
Kurse,
Führungen und die Veranstaltung von Museumsreisen und Exkursionen (zus. Kosten)
und vieles mehr.
Der Verein soll den Lehrstuhl für Ägyptologie in Würzburg fördern

durch den Kontakt der Lehrstuhlmitglieder mit der Öffentlichkeit und
bei der wissenschaftlichen Tätigkeit (z.B. Veröffentlichungen, Buchanschaffungen und Tagungen).
Das Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. ist als ein gemeinnütziger Verein anerkannt. Zuwendungen an den Verein sind damit steuerlich absetzbar.

Haben Sie noch Fragen? Dann nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Aktuelle Informationen

Programm für April bis Juli 2006

Bibliotheksvorträge

Jeweils um 18.15 Uhr in der Bibliothek des Lehrstuhles für Ägyptologie

01.06.2006 (Do)

Bilder aus den Schöpfungsmythen

Texte zu den Kosmogonien und Theogonien der altägyptischen Religion gibt es aus allen Perioden der pharaonischen Geschichte seit der 5. Dyn., als die z. T. erheblich älteren Vorstellungen vom Werden des Kosmos erstmalig aufgeschrieben wurden. Die Schöpfungsgeschichte stammt aus den großen sakralen Zentren: Heliopolis, Memphis, Hermopolis, Theben und Esna. Aus diesen Kultstätten wurden sie in den meisten Kultzentren von den dortigen Lokalgöttern übernommen, die dann ebenfalls als Schöpfergötter auftraten. Mit Ausnahme des Denkmals memphitischer Theologie, einem echten theologisch-lehrhaften Text, sind uns Teile der Schöpfungsmythen vor allem in Hymnen und Gebeten an die Götter, Weihtexten und Göttertitulaturen, Begräbnisformeln und Zaubersprüchen überliefert, besonders aus den Totenbuch-Kapiteln.

Dieser Vielfalt an Urkunden zu den verschiedenen sich gegenseitig durchdringenden Texten zur „Schöpfungstat“ des Demiurgen stehen die relativ wenigen Illustrationen zum Schöpfungsgeschehen gegenüber, das nur in ganz bestimmten Phasen überhaupt darstellbar zu sein scheint, in anderen offenbar tabu ist. So ist das Chaos, der Urzustand vor der Schöpfung – weil es die Verneinung des „Seienden“ ist – gar nicht darstellbar, allenfalls in der personifizierten Götterfigur des Nun. Der aus sich selbst entstandene Demiurg, z. B. Atum von Heliopolis, wird erst darstellbar, nachdem bereits sein Leib „Gestalt angenommen hat“ in der Neunheit, bzw. nachdem er „aus sich selbst“ die drei Formen der Sonne (Chepri, Re, Atum), geschaffen hat.

So entstehen mehr Fragen als Antworten bei der Betrachtung der Kosmogonien und ihrer Darstellbarkeit bzw. Nicht-Darstellbarkeit. Dem anhand geeigneter Bilder aus den Schöpfungsmythen nachzugehen ist das Thema des Vortrags.

Dr. Brigitte Altenmüller

22.06.2006 (Do)

Das Totenbuch als Thotbuch

Dr. Martin Stadler

Vorträge im Rahmen des WAZ

(Würzburger Altertumswissenschaftliches Zentrum)
Um 18.15 Uhr im Toscanasaal, Südflügel der Residenz, 2. Stock

02.05.2006 (Di)
Götter und Könige im Computer: zum Abschluss des DFG-Unternehmens „Datenbank der Ritualszenen ägyptischer Tempel der griechisch-römischen Zeit“

Professor Dr. Horst Beinlich

20.07.2006 (Do)

Der antike Sudan: Ägyptens Fenster nach Afrika

Der Vortrag gibt einen Überblick über die verschiedenen Kulturen des antiken Sudan (Kerma-Kultur, Reich von Napata, Reich von Meroe) und beleuchtet ihr Verhältnis zum zeitgleichen pharaonischen Ägypten. Hierbei wird neuesten Ausgrabungen ein breiter Raum eingeräumt. Herr Dr. Hallof hat Ägyptologie und Sudanarchäologie studiert und gehört damit zu den wenigen Spezialisten, die in beiden Gebieten gleichermaßen ausgewiesen sind.

Dr. Jochen Hallof

Hieroglyphenkurse

Fortgeschrittene III / IV: Erstes Treffen am Montag, 24.04.2006 um 17.00 Uhr

Sabine Hänsch, M.A.

Chronik



Anbetung des Osiris

Der Arbeiter in der königlichen Nekropole Sennedjem mit seiner Frau Iineferti und ihrer Tochter Irutnefer in Anbetung vor dem Herrscher der Unterwelt Osiris, hinter dem die Göttin der Weltordnung und Gerechtigkeit Ma’at steht. Ausschnitt aus dem Bild vom Türblatt zum Grab des Sennedjem in Deir el Medineh. Frühe 19. Dynastie, 13. Jahrhundert v.Chr.
(Aus: Abdel Ghaffar Shedid, Das Grab des Sennedjem. Ein Künstlergrab der 19. Dynastie in Deir el Medineh)

Bisherige Aktivitäten des Ägyptologie-Forums

In der Chronik können Sie nachlesen, welche Aktivitäten das Ägyptologie-Forum bisher durchgeführt hat und so einen Überblick über die Angebote des Vereins gewinnen.
Laufende oder geplante Aktivitäten des Vereins können Sie unter dem Menüpunkt “Aktuelles” einsehen.
Die Chronik ist absteigend nach Jahren/Semestern sortiert, bitte wählen Sie den gewünschten Zeitraum aus:

Medjat

Willkommen zur Medjat, der Vereinszeitung des Ägyptologie-Forum Würzburg e.V.

Bisher sind zwei Ausgaben erschienen:

Medjat 01/2003
Im HTML-Format
Im PDF-Format
Medjat 02/2004
Im HTML-Format
Im PDF-Format
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In der Medjat werden Begriffe teilweise in Umschrift dargestellt. Für das HTML-Format muss der Font “Transliteration Italic (Umschrift_TTn)” installiert sein, damit die Zeichen richtig dargestellt werden. Die Schrift ist hier verfügbar. In der PDF-Ausgabe sind die Zeichen richtig dargestellt, unabhängig von den installierten Schriften.

Literaturliste

Diese Literaturliste soll den Einstieg in die Beschäftigung mit dem Alten Ägypten erleichtern. Mit der Ausnahme der Bücher in der Rubrik Ägyptische Sprache sind Werke ausgewählt worden, die zwar von Fachleuten geschrieben wurden, sich aber an ein breiteres Publikum ohne ägyptologische Vorkenntnisse wendet. Ein weiteres Kriterium der Auswahl war neben der Verfügbarkeit der Preis. Außerdem wurde ein Schwerpunkt auf deutschsprachige Literatur gelegt.

Die Literaturliste gliedert sich in mehrere Bereiche:

Linkliste



Anbetung des Osiris

Links ist Osiris auf einem Thron dargestellt, mit atef-Krone, heqa-Szepter, Geißel und was-Szepter. Hinter ihm im roten Kleid Maat, die Göttin des Westens, die Feder der Wahrheit auf dem Kopf, vor Osiris ein Opfertisch mit Kultgefäß und einem Strauß blauer Lotusblumen. Davor stehen zu den Göttern gerichtet in Anbetungsgestus Sennedjem, seine Frau Iineferti und ihre Tochter Irutnefer.
Ausschnitt aus dem Bild vom Türblatt zum Grab des Sennedjem.
(Mit freundlicher Ge­nehmi­gung von Prof. Dr. A. G. Shedid)
(Aus: Abdel Ghaffar Shedid, Das Grab des Sennedjem. Ein Künstler­grab der 19. Dynastie in Deir el Medineh. Verlag Philipp von Zabern, Mainz 1995. ISBN 3-8053-1756-5.)

Auf diesen Seiten finden Sie Links auf nationale und internationale Ressourcen, die sich mit dem Themenbereich Ägyptologie beschäftigen, bitte beachten Sie hierbei unseren Disclaimer.

Die Links sind zur besseren Übersicht in Kategorien eingeteilt, bitte wählen Sie den gewünschten Bereich aus:

Sammlungen und Museen
Internationale Ausstellungen

Der Lehrstuhl für Ägyptologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg


Der Schwerpunkt des Lehrstuhls für Ägyptologie liegt in der ägyptischen Spätzeit (etwa 7. Jahrhundert v. Chr. bis 5. Jahrhundert n. Chr.). Eines der beiden Kernstücke ist die Erforschung von Texten, die in Demotisch - einer von den Hieroglyphen mittelbar abgeleiteten Kursivschrift - verfaßt sind, vor allem von literarischen Werken und deren Verbindungen zu älteren ägyptischen Texten sowie zu den antiken Literaturen der umgebenden Länder. Der Lehrstuhl ist dafür eines der weltweit wichtigsten Zentren, an dem auch die einzige Fachzeitschrift für Demotistik, “Enchoria” , herausgegeben wird.


Das andere wichtige Forschungsprojekt mit vier Wissenschaftlern ist die Untersuchung der Ritualszenen und der schwierigen hieroglyphischen Inschriften ägyptischer Tempel der griechisch-römischen Zeit. Gastwissenschaftler aus New York, Baltimore, Budapest und Jerusalem belegen die internationale Ausrichtung des Würzburger Lehrstuhls und sein Renommee. Knapper werdende öffentliche Mittel bringen insbesondere altertums-wissenschaftliche Universitätslehrstühle in Existenzgefahr, da hier Professuren einem ungleich höheren Rechtfertigungsdruck ausgesetzt sind. Private Initiativen und ein stärkerer Rückhalt in der Öffentlichkeit durch einen fördernden Freundeskreis werden so immer überlebensnotwendiger für einen Lehrstuhl der Ägyptologie und essentiell für den Erhalt seines Standards.

Darum werden Sie Mitglied im Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. und unterstützen Sie die Würzburger ägyptologische Forschung!

Satzung des Ägyptologie-Forum Würzburg e.V.

§ 1 Name, Sitz

Der Verein führt den Namen Ägyptologie-Forum Würzburg.
Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. Nach der Eintragung führt er den Namenszusatz “eingetragener Verein” in der abgekürzten Form " e.V.".
Sitz des Vereins ist Würzburg.
Als Gerichtsstand gilt Würzburg.

§ 2 Zweck des Vereins

Das Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke” der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung von
Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der altägyptischen Sprache, Kunst und Kultur in Abstimmung mit dem Lehrstuhl für Ägyptologie der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg (im folgenden “Lehrstuhl” genannt),
wissenschaftlichen Aktivitäten (z.B. Veröffentlichungen, Buchanschaffungen, Tagungen) des Lehrstuhls.
Der Verein will alle diejenigen ansprechen, die sich für das alte Ägypten interessieren.
Das Ägyptologie-Forum Würzburg widmet sich seinen Aufgaben in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern und Studierenden des Lehrstuhls durch:
die Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des Lehrstuhls durch Veranstaltung von Vorträgen, Kursen und Führungen,
die Zusammenarbeit mit den ehemaligen Mitgliedern des Lehrstuhls und Vereinigungen vergleichbarer Zielsetzung,
die Pflege des Kontaktes zu den Medien,
die Veranstaltung und Förderung von Sonderausstellungen,
Museumsreisen und Exkursionen.
Die für den Vereinszweck erforderlichen Mittel werden aufgebracht durch Beiträge, Geld- und Sachspenden sowie Erträge des Vereinsvermögens.
Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden, die voll geschäftsfähig und im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist.
Der Antrag auf Mitgliedschaft ist schriftlich beim ersten Vorsitzenden einzureichen. Mit dem Antrag erkennt der Bewerber für den Fall seiner Aufnahme die Satzung an. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme; er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe bekanntzugeben. Ein abgelehnter Bewerber um die Mitgliedschaft hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ablehnungsbeschlusses das Recht, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen. Diese entscheidet endgültig. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht.
Der Vorstand kann die Ehrenmitgliedschaft für besondere Verdienste um das Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. verleihen.
Die Mitgliedschaft im Verein erlischt durch Tod bzw. Auflösung, Austritt, Streichung aus der Mitgliederliste oder durch Ausschluß.
Der Austritt kann nur zum Jahresende erfolgen und muß schriftlich bis spätestens 30. September beim Vorstand gemeldet sein.
Mitglieder, die ihren Beitrag über den Schluß des Vereinsjahres hinaus nicht entrichtet haben, können nach zweimaliger erfolgloser Mahnung auf Beschluß des Vorstandes aus der Mitgliederliste gestrichen werden.
Der Ausschluß kann nur aus wichtigem Grund durch Beschluß des Vorstands erfolgen. Ausschließungsgründe sind insbesondere schuldhafte Verstöße gegen die Satzung und Interessen des Vereins. Die Ausschließungsgründe sind dem Betroffenen innerhalb von sieben Werktagen vom Vorstand schriftlich mitzuteilen. Das ausgeschlossene Mitglied hat innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ausschlusses (unzustellbare Postsendungen gelten als bekanntgegeben, wenn der Beschluß an die zuletzt bekannte Adresse versandt worden ist), die Möglichkeit, die nächste Mitgliederversammlung anzurufen. Diese entscheidet endgültig über die Mitgliedschaft.
Das ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglied hat keinerlei Ansprüche auf das Vereinsvermögen.

§ 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Mitglieder des Vereins haben das Recht, die Einrichtungen und Leistungen des Vereins in Anspruch zu nehmen und an Veranstaltungen teilzunehmen.
Die Mitglieder haben in der Mitgliederversammlung gleiches Stimmrecht. Eine Übertragung des Stimmrechts ist durch schriftliche Erklärung möglich.
Die Mitglieder haben die Pflicht, die Interessen des Vereins nach Kräften zu unterstützen sowie die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane in Sachen des Vereins zu befolgen.
Die Überprüfung der Geschäftsführung obliegt der Mitgliederversammlung.

§ 5 Beiträge und Mittel des Vereins, Geschäftsjahr

Es ist ein Mitgliedsbeitrag zu entrichten. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird in einer Beitragsordnung festgelegt. Über die Beitragsordnung entscheidet die Mitgliederversammlung.
Die Beiträge sind jährlich im voraus bis zum 31. März fällig.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
Die Vereinsmittel dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Die mit einem Ehrenamt betrauten Mitglieder haben nur Anspruch auf Ersatz tatsächlich erfolgter Auslagen.
Der Vorstand beschließt, wofür die Mitgliedsbeiträge verwendet werden.

§ 6 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind
die Mitgliederversammlung,
der Vorstand.
Die Mitarbeit in den Organen ist ehrenamtlich.
Übersteigen die anfallenden Arbeiten das zumutbare Maß ehrenamtlicher Tätigkeit, so kann ein hauptamtlicher Geschäftsführer und/oder eine Hilfskraft für Büroarbeiten bestellt werden. Die Entscheidung hierüber obliegt der Mitgliederversammlung.

§ 7 Mitgliederversammlung

Ordentliche Mitgliederversammlungen finden einmal jährlich statt. Sie werden vom Vorstand einberufen.
Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch schriftliche Benachrichtigung an alle Mitglieder. Sie muß mindestens vier Wochen vor dem Termin der Versammlung erfolgen und die vom Vorstand festzusetzende Tagesordnung enthalten.
Die Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie an die letzte, vom Mitglied benannte Adresse erfolgt ist.
Anträge, die von der Mitgliederversammlung behandelt werden sollen, müssen mindestens zwei Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung beim Vorstand eingetroffen sein.
Die Mitgliederversammlung beschließt über
die Genehmigung der Bilanz und der Jahresrechnung,
die Entlastung des Vorstandes,
die Wahl des Vorstandes,
Satzungsänderungen,
die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge und deren Fälligkeit,
Anträge des Vorstandes und der Mitglieder,
die ihr vom Vorstand vorgelegten sonstigen Vereinsangelegenheiten,
die Bestellung der Rechnungsprüfer,
die Auflösung des Vereins.
Die Mitgliederversammlung faßt Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden und der durch schriftliche Übertragung repräsentierten Mitglieder, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Stimmenthaltungen zählen dabei wie ungültige Stimmen. Bei Stimmengleichheit bei der Stichwahl entscheidet die Stimme des Versammlungsleiters. Bei Beschlüssen über die Änderung der Satzung, auch § 2 betreffend, und die Auflösung des Vereins ist eine Stimmenmehrheit von zwei Dritteln der anwesenden und der durch schriftliche Übertragung repräsentierten Mitglieder erforderlich. Satzungsänderungen aufgrund behördlicher Maßgaben können vom Vorstand beschlossen werden. Sie sind in der nächsten Mitgliederversammlung vorzutragen.
Jede Satzungsänderung ist dem zuständigen Finanzamt durch Übersendung der geänderten Satzung anzuzeigen.
Wahlen erfolgen geheim durch verdeckte Stimmzettel. Als gewählt gilt, wer mehr als die Hälfte aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt. Erhält kein Kandidat im ersten Wahlgang die erforderliche Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den jeweils meisten Stimmen statt. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Versammlungsleiter durch Los. Die Mitgliederversammlung kann ein anderes Wahlverfahren beschließen.
Sonstige Abstimmungen erfolgen durch Handzeichen. Die Mitgliederversammlung kann ein anderes Beschlußverfahren beschließen.
Die Mitgliederversammlung wird vom ersten Vorsitzenden bzw. bei seiner Abwesenheit vom zweiten Vorsitzenden geleitet. Sind beide verhindert, wird die Mitgliederversammlung von dem Vorstandsmitglied geleitet, das als nächstes in der Reihenfolge der Vorstandsmitglieder aufgeführt wird. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Das Protokoll muß mindestens enthalten: Ort und Tag der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder und die Zahl der durch schriftliche Übertragung repräsentierten Mitglieder, die Einladung, die gestellten Anträge sowie die gefaßten Beschlüsse und vorgenommenen Wahlen. Das Protokoll ist vom Schriftführer zu unterzeichnen.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluß des Vorstandes oder auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Zehntel der Mitglieder einberufen. Für die außerordentliche Mitgliederversammlung gelten die Bestimmungen über die ordentliche Mitgliederversammlung entsprechend.

§ 8 Vorstand

Der Vorstand setzt sich zusammen aus
dem ersten Vorsitzenden,
dem zweiten Vorsitzenden als dessen Stellvertreter,
dem Schatzmeister,
dem Schriftführer.
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Er bleibt bis zur Neuwahl im Amt.
Das Amt eines Vorstandsmitglieds endet vorzeitig mit dem Ausscheiden aus dem Verein. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück oder scheidet es aus sonstigen Gründen aus, so wird bis zur nächsten Mitgliederversammlung durch den verbleibenden Vorstand ein geschäftsführendes Vorstandsmitglied an seiner Stelle bestimmt. Bei der nächsten Mitgliederversammlung wird für den Rest der Amtszeit des Vorstandes ein Vorstandsmitglied nachgewählt.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich in allen Vereinsangelegenheiten, insbesondere auch in Rechtsstreitigkeiten.
Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn alle Vorstandsmitglieder eingeladen und mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden; bei seiner Abwesenheit die des zweiten Vorsitzenden.

§ 9 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur von der Mitgliederversammlung mit Zweidrittelmehrheit der anwesenden und durch schriftliche Übertragung repräsentierten Mitglieder beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vereinsvermögen an die Bayerische Julius-Maximilians-Universität Würzburg, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke im Sinne des § 2 dieser Satzung, nämlich für die wissenschaftliche Arbeit des Lehrstuhls für Ägyptologie der Bayerischen Julius-Maximilians-Universität Würzburg, zu verwenden hat.

§ 10 Inkrafttreten der Satzung

Vorstehende Satzung wurde von der Gründungsversammlung am 24. Februar 1999 beschlossen. Sie tritt nach der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Würzburg, den 24. Februar 1999.

Mitgliedschaft im Ägyptologie-Forum Würzburg e.V.


Die Götter im nächtlichen Himmel
Sennedjem und Iineferti stehen in Anbetungsgestus nach Westen gewandt vor fünf menschenköpfigen Gottheiten. Die Götter sind verschiedenfarbig dargestellt, sie hocken vor blauem Hintergrund auf einer Maat-Hieroglyphe. Über den Göttergestalten repräsentieren sieben gelbe Sterne und die rote Scheibe des Mondes, gleichbedeutend auch der Sonne, den nächtlichen Himmel.
Ausschnitt aus dem neunten Bild des Decken­zyklus im Grab des Sennedjem.
(Mit freundlicher Ge­nehmi­gung von Prof. Dr. A. G. Shedid)
(Aus: Abdel Ghaffar Shedid, Das Grab des Sennedjem. Ein Künstler­grab der 19. Dynastie in Deir el Medineh. Verlag Philipp von Zabern, Mainz 1995. ISBN 3-8053-1756-5.)

Muß ich irgendwelche Vorkenntnisse mitbringen, um dem Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. beitreten zu können?
Nein, es gibt keine Aufnahmeprüfung oder einen Eingangstest. Es geht hier ja um die Freude am Alten Ägypten. Sie brauchen auch keine Vorkenntnisse für die Vortragsreihen mitzubringen, denn die Vorträge sind schließlich dazu da, Ihnen neue Informationen zu vermitteln. Nur die Hieroglyphenkurse bauen aufeinander auf, so daß man für den Kurs Anfänger II und Fortgeschrittene schon etwas Hieroglyphen lesen können muß. Doch es werden in regelmäßigen Abständen (etwa alle zwei Jahre) reine Anfängerkurse angeboten. Berührungsängste sind unbegründet: Zwar sind auch Ägyptologen Mitglied im Verein, doch 96 % sind Nicht-Ägyptologen. Außerdem will der Verein ja genau diese Berührungsängste abbauen.
Welche Aktivitäten bietet der Verein?
Die aktuellen Aktivitäten finden Sie in der Rubrik Aktuelles.
Wie werde ich über die Aktivitäten informiert?
Wenn Sie Mitglied geworden sind, bekommen Sie regelmäßig Post oder E-Mails von uns. Einmal pro Halbjahr wird das Programm der kommenden Monate verschickt. Das Programm finden Sie auch hier im Internet. Aktuelle Veranstaltungen, die kurzfristig neu hinzukommen, werden dann in einem Brief oder einer E-Mail gesondert mitgeteilt, oder auch hier im Internet angekündigt.
Kostet der Besuch, der Veranstaltungen Eintritt?
Nein, für Mitglieder ist die Teilnahme frei, weil sie durch den Mitgliedsbeitrag abgedeckt ist. Eine Ausnahme bilden die Führungen der Museumsinitiative im Martin von Wagner Museum. Diese werden den Mitgliedern nur angekündigt, wenn, sie sich mit altägyptischen Themen befassen, werden aber von der Museumsinitiative veranstaltet, die einen Eintritt von € 2,- (Studenten € 1,-) erhebt.
Kann ich Verwandte und/oder Freunde zu den Veranstaltungen des Vereins mitbringen?
Sehr gerne, aber wir erbitten von ihnen eine Spende von € 3,- pro Besuch. Wenn sie Mitglieder werden, entfällt diese Spende natürlich.
Wo finden die Veranstaltungen statt?
In der Regel finden die Veranstaltungen im Lehrstuhl für Ägyptologie im Südflügel der Würzburger Residenz Tor A, erster Stock statt. Parkmöglichkeit besteht auf dem Residenzplatz.
Wer hält die Veranstaltungen?
Dozenten und fortgeschrittene Studenten des Lehrstuhls für Ägyptologie der Universität Würzburg halten Vorträge, Kurse und Museumsführungen. Sie stellen auch sicher, daß die Informationen fachlich fundiert sind.
Wie viele Mitglieder hat der Verein?
Seit seiner Gründung geht die Mitgliederzahl derzeit auf die 120 zu. Das ist für Würzburger Verhältnisse ein sehr großer Verein.
Kann ich Zuwendungen an den Verein steuerlich absetzen?
Ja, der Verein ist als gemeinnützig vom Finanzamt Würzburg anerkannt worden. Damit sind Zuwendungen an den Verein steuerlich absetzbar.
Was geschieht mit den Geldern?
Nach der Satzung müssen die Fördergelder der Arbeit des Lehrstuhls für Ägyptologie an der Universität Würzburg zukommen. Über die Verwendung entscheidet der Vorstand. In der Regel wird so der Etat des Lehrstuhls, der nur sehr begrenzt ist in Zeiten knapper öffentlicher Kassen, ergänzt und gibt so dem Lehrstuhl die Möglichkeit seine internationale Reputation aufrechtzuerhalten.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag - Le Louvre Paris Egypte ?

Der Jahresbeitrag beträgt für:

Privatpersonen € 30,-
Ermäßigt (Schüler, Studenten, Azubis, Wehr- und Zivildienstleistende) € 10,-
Juristische Personen € 60,-
Wie werde ich Mitglied?
Um dem Ägyptologie-Forum Würzburg e.V. beizutreten, drucken Sie bitte das Beitrittsformular aus, füllen es aus und schicken es an das:

Ägyptologie-Forum Würzburg e.V.

Bitte haben Sie Verständnis, daß wir im Moment - vorrangig aus rechtlichen Gründen - noch keine Online-Anmeldungen annehmen können.

Impressum

Wir freuen uns über jeden Kontakt, Lob sowie Kritik und beantworten alle Anfragen so schnell wie möglich.

 Stadtplan von Würzburg
Ägyptologie-Forum Würzburg e.V.
c/o Lehrstuhl für Ägyptologie der Universität Würzburg
Residenzplatz 2 / Tor A
97070 Würzburg

Telefon 09 31 - 31 27 87

E-Mail mail@aegyptologie-forum.de

Internet http://www.aegyptologie-forum.de

Vertretungsberechtigter Vorstand: Marianne Schnittger (Erste Vorsitzende), Hanna Geipel (Zweite Vorsitzende), Christine Beinlich-Seeber (Schatzmeisterin), Gisela Markert (Schriftführerin)

Registergericht: Amtsgericht Würzburg
Registernummer: VR 1816

Inhaltlich Verantwortliche gemäß § 10 Abs. 3 MDStV: Marianne Schnittger, Hanna Geipel, Christine Beinlich-Seeber, Gisela Markert